Amtliche Meldung

Baum- und Gehölzschnitt

Bitte beachten Sie, dass Rückschnitte an Bäumen und Gehölzen nur noch bis zum 28.02. erlaubt sind. Allerdings gibt es die Ausnahme, für Rückschnitte die zur Ver-kehrssicherung dienen. Diese sind ganzjährig zulässig.

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