Amtliche Meldung

Büchen: Aufruf an Hundebesitzer

Erneut wird aus gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass Hunde im Bereich der Nüssauer Heide inkl. der angrenzenden Waldflächen unbedingt an der Leine zu führen sind. In der Vergangenheit gab es in dem Bereich immer wieder Probleme mit nicht angeleinten Hunden. Bei der Nüssauer Heide handelt es sich um ein FFH-Gebiet. Der Leinenzwang ergibt sich aus dem zum FFH-Gebiet „Nüssauer Heide“ gehörenden Managementplan. Ein zusätzlicher Leinenzwang ergibt sich aus § 17 des Landeswaldgesetzes. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern bis zu 2.500,00 € geahndet werden. Hundeführer werden daher eingehend aufgefordert ,ihre Hunde beim Gassigehen auf den genannten Flächen an der Leine zu führen.

 

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