Amtliche Meldung

Knickschutz: Hoher Stellenwert für die Tier- und Pflanzenwelt

Der gemeindliche Bauhof kümmert sich neben 31 Hektar Wald, fast 19 Hektar Ökokonten und 16 Hektar Ausgleichsflächen auch um den Knickschutz auf den eigenen Flächen und hat dabei hohe Standards zu berücksichtigen. Knicks sind gesetzlich geschützte Biotope und genießen im Naturschutzrecht einen besonderen Schutz. Der Umgang mit Knicks und deren Pflege ist gesetzlich geregelt. Einfach Abholzen ist daher nicht. So werden Knicks lediglich alle zehn Jahre in der Zeit von Oktober bis Februar „auf den Stock“ gesetzt und sollen sich neuverjüngen, erklärt Jan Eckelmann, Baumpfleger der Gemeinde Büchen. Zwischendrin belässt man sogenannte Überhälter – Bäume, die auf den Verjüngungsflächen im Knick stehen gelassen werden und so manchem Greifvogel als Aussichtspunkt dienen.
Die Knicks wachsen so dichter hoch und können ihre Funktionen unter anderem als Windschutz, Brutplatz für viele Vogelarten, Lebensräume für eine zahl- und artenreiche Wirbellosenfauna und Nahrungsquelle für viele Tierarten erneut erfüllen.

 

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