Amtliche Meldung

Zensus 2022

Im Jahr 2022 findet in ganz Deutschland der um ein Jahr verschobene Zensus statt, mit dem auch die Bevölkerung im Kreis Ostholstein stichprobenweise befragt werden wird.

Hintergrund der Befragung ist die Erhebung von Daten, die nicht ausreichend aus Verwaltungsregistern gewonnen werden können und beispielsweise Grundlage sind für den Länder -und kommunalen Finanzausgleich, aber auch für den Straßen- und Wohnungsbau, die Kinder- und Jugendhilfeplanung oder auch Stadtentwicklung und Raumplanung.

Die Durchführung des Zensus im Kreis Ostholstein obliegt der hierfür eingerichteten Erhebungsstelle des Kreises Ostholstein. Unser Kreis gehört im Land Schleswig-Holstein zu den größten Erhebungsstellen mit einem entsprechend großen Befragungsumfang.

Um diese Befragungen vor Ort durchführen zu können, werden nach derzeitigem Stand über 450 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte (Interviewer) benötigt, die vom Kreis Ostholstein angeworben werden müssen.

Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/r sind:

  • Besuch einer vom Kreis Ostholstein angebotenen Schulung
  • Volljährigkeit zum Zensusstichtag (15.05.2022)
  • Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Keine berufliche Tätigkeit in sensiblen Bereichen des Verwaltungsvollzugs (Meldeamt, Sozialamt). Dieser Personenkreis ist von einer Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/r leider ausgeschlossen.

Für die Tätigkeit wird geboten:

  • Tätigkeit bei freier Zeiteinteilung innerhalb der Feldphase von 12 Wochen
  • Steuerfreie Aufwandsentschädigung, die sich laut einer Schätzung des Bundesstatistikamtes abhängig von der Anzahl der Befragungen auf ca 800,–€ beläuft.

Das entsprechende Bewerbungsformular finden Sie unter www.kreis-oh.de/Zensus, weitere allgemeine Informationen finden Sie unter www.zensus2022.de

Für Rückfragen steht Ihnen die Leiterin der Erhebungsstelle Frau Hamann gerne telefonisch unter 04521/7887097 oder unter der email-Adresse:  zensus2022@kreis-oh.de zur Verfügung.

 

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