[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Trappenkamp: Benutzungsgebührensatzung für die öffentliche Feuerwehr der Gemeinde Trappenkamp (Feuerwehrgebührensatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, den § 1 Abs. 1; § 2 Abs. 1 Satz 1; § 6 Abs. 1 bis 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und des § 29 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) in den jeweils zzt. geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 13.11.2025 folgende Feuerwehrgebührensatzung erlassen:
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