Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Bornhöved: II. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom 23.05.1980

Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 17 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1 Abs. 1,2 Abs. 1 Satz1, 4 Abs. 1 und 2 und 6 Abs. 1 bis 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein und § 16 abs. 2 und 3 der Wasserversorgungssatzung vom 23. Mai 1980 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Bornhöved vom 04.12.2025 folgende II. Nachtragssatzung erlassen:

I.

§ 2 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit    Dauerdurchfluss bzw. Nenndurchfluss:

Zählergröße

neu (MID)

Dauerdurch-

flussmenge

cbm/h

Zählergröße

alt (EWG)

Nenndurch-

flussmenge

cbm/h

Grundgebühr

EUR/Monat

netto

   Q3=4      4     QN 2,5    2,5   4,00
   Q3=10    10     QN 6    6   9,60
> Q3=10 > 10 >  QN 6 > 6 16,00

 

§ 2 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„Die Zusatzgebühr errechnet sich nach der durch Wasserzähler ermittelten Wasserentnahme. Sie beträgt je cbm 2,20 EUR.“

 

Diese II. Nachtragssatzung tritt zum 01.Januar 2026 in Kraft.

Bornhöved, 10.12.2025

L.S.          gez. Hans Georg Kruse
Bürgermeister

[shariff]