[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Trappenkamp: III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Trappenkamp, Kreis Segeberg vom 14.06.2021
III. Nachtragssatzung
zur Hauptsatzung
der Gemeinde Trappenkamp, Kreis Segeberg
vom 14.06.2021
Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeinde-ordnung – GO -) vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.H. 2003, S. 57) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 25.07.2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025 Nr. 12)) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde-vertretung vom 11.12.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg vom 15.12.2025 folgende III. Nachtragssatzung für die Gemeinde Trappenkamp erlassen:
I.
§ 2 Abs. 2 wird neu hinzugefügt:
„Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall durch Beschluss den Bürgermeister mit der Vergabe von Aufträgen über die in § 6 Abs. 2 Nr. 9 festgelegten Wertgrenzen hinaus bevollmächtigen.“
II.
§ 3 Abs. 2 Nr. 11 wird wie folgt geändert:
„Die Erklärung oder Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB; sofern die Verwirklichung des betreffenden Vorhabens nicht die Grundzüge der Planung berührt oder von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist.“
III.
§ 3 Abs. 2 Nr. 15 wird neu hinzugefügt:
„der Bürgermeister entscheidet über die Einstellung von Tarifbeschäftigten bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD bzw. S 8a TVöD- SuE.
IV.
Diese III. Nachtragssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Trappenkamp, den 15.12.2025
(L.S.)
Harald Krille
(Bürgermeister)


