Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Tarbek: III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Tarbek, Kreis Segeberg vom 29.07.2021

III. Nachtragssatzung

zur Hauptsatzung
der Gemeinde Tarbek, Kreis Segeberg
vom 29.07.2021

Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeinde-ordnung – GO -) vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.H. 2003, S. 57) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 25.07.2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025 Nr. 12)) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeinde-vertretung vom 03.12.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg vom 15.12.2025 folgende III. Nachtragssatzung für die Gemeinde Tarbek erlassen:

 

I.

§ 6 wird um einen weiteren Absatz ergänzt, so dass der bisherige Text als Absatz 1 gekenn-zeichnet wird. Absatz 2 wird mit folgender Formulierung neu hinzugefügt:

(2) Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall durch Beschluss die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister mit der Vergabe von Aufträgen über die in § 2 Abs. 2 festgelegten Wertgrenzen hinaus bevollmächtigen.

 

II.

Die III. Nachtragssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Tarbek, den 16.12.2025

(L.S.)

Jörn Saggau
(Bürgermeister)

[shariff]