[Amtlicher Beitrag] Rückschnitte noch bis Ende Februar möglich

Noch bis zum 28. Februar sind Rückschnitte und das „Auf den Stock setzen“ von Gehölzen, Sträuchern, Hecken, Gebüschen etc. erlaubt. Das regelt das Bundesnaturschutzgesetz in §39 BNatSchG. Ab 1. März bis 30. September sind dann lediglich schonende Pflege- und Formschnitte erlaubt.

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