[Amtlicher Beitrag] Hinweis zu Nutria-Vorkommen und Pflichten der Hundehalter in der Gemeinde Kasseedorf

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der aktuelle Beitrag in „Stadt Land Funk“ über Verletzungen von Hunden im Zusammenhang mit Nutrias, von Angela S. und zahlreicher Hinweise im Umgang mit Hunden, nehme ich zum Anlass einige wichtige Hinweise zu geben.

Zunächst ist festzuhalten: Nutrias sind wildlebende Tiere. Begegnungen mit Hunden können, insbesondere wenn Hunde freilaufen und Jagd oder Spieltrieb zeigen, zu gefährlichen Situationen für beide Tiere führen. Ich bitte daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter um besondere Aufmerksamkeit.

Rechtliche Grundlagen zur Hundehaltung:

Nach dem Hundegesetz des Landes Schleswig-Holstein sind Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen. Außerhalb eines eingefriedeten Grundstücks bedeutet dies insbesondere:

• Hunde müssen jederzeit unter Kontrolle stehen.
• Sie müssen zuverlässig abrufbar sein.
• Ein freilaufender Hund darf sich nur so weit entfernen, dass er faktisch „wie an einer virtuellen Leine“ geführt wird, also jederzeit unmittelbar auf Zuruf reagiert.

Ein Hund, der Wildtiere verfolgt oder nicht sofort abrufbar ist, erfüllt diese Anforderungen nicht. Das Hetzen oder Verletzen von Wild stellt zudem einen Verstoß gegen Jagd und Naturschutzrechtliche Bestimmungen dar und kann ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Auch wenn nicht in allen Bereichen eine ausdrückliche Leinenpflicht besteht, gilt immer die Pflicht zur sicheren und verantwortungsvollen Führung des Hundes.

Umgang mit dem Nutria-Vorkommen

Die örtliche Jägerschaft hat die Entwicklung rund um das verstärkte Auftreten von Nutrias aufmerksam im Blick und handelt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Auch unser Bauhof war bereits mit entsprechenden Maßnahmen und Beobachtungen befasst. Die Situation ist bekannt und wird verantwortungsvoll begleitet.

Gleichzeitig ist klar: Wildtiere bewegen sich in ihrem natürlichen Lebensraum. Das Risiko von Auseinandersetzungen entsteht in der Regel dann, wenn Hunde unkontrolliert in Gewässernähe, an Böschungen oder in Bewuchsbereiche vordringen.

Landwirtschaftliche Flächen sind keine Freilaufflächen:

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die landwirtschaftlich genutzten Koppeln und Flächen in unserer Gemeinde. Diese Flächen dienen ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung. Sie sind keine öffentlichen Hundeauslaufflächen.

Freilaufende Hunde können hier zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen, etwa durch:

• Verunreinigung von Futterflächen,
• Beunruhigung oder Verletzung von Weidetieren,
• Beschädigung von Anpflanzungen oder Bodenstrukturen.

Landwirte müssen dadurch Einbußen hinnehmen, die vermeidbar wären. Auch das Betreten oder Durchqueren landwirtschaftlicher Nutzflächen während des Bewuchses ist rechtlich eingeschränkt. Bitte bleiben Sie auf den Wegen.

Noch ein Hinweis aus der Jägerschaft: Auf den Freiflächen liegen sehr oft Tierkadaver, die für Sie nicht einsehbar sind. Hier könnten sich Ihre Tiere mit Krankheiten anstecken.

Ich bin wirklich bemüht eine öffentliche Hundeauslauffläche zu schaffen, was sich allerdings auch als sehr schwierig erweist. Sollten Sie eine Flächeneigner kennen, der bereit ist der Gemeinde eine solche Fläche zu Verfügung zu stellen, sprechen Sie mich bitte an. Alle Hundebesitzer würden solch ein Angebot dankbar annehmen. Zurzeit sind zwei Flächen in der Prüfung, leider mit wenig Aussicht auf Erfolg.

Mein Appell:

Ich bitte alle Hundehalterinnen und Hundehalter eindringlich:

• Führen Sie Ihren Hund so, dass er jederzeit abrufbar ist.
• Nutzen Sie im Zweifel die Leine insbesondere in Gewässernähe, an Böschungen und in wildreichen Bereichen.
• Respektieren Sie landwirtschaftliche Flächen und das Eigentum anderer.
• Tragen Sie dazu bei, Konflikte zwischen Tierhaltern, Landwirten, Jägerschaft und Anwohnern zu vermeiden.

Sportanlagen und Spielplätze sind in allen Ortsteilen der Gemeinde Tabu für unsere Vierbeiner.

Ich selbst bin Hundehalter und weiß wie schwer der schmale Grad zwischen Gesetz, Verordnungen und der Freude am Hund ist.

Gehen Sie bitte freundlich miteinander um, rufen Sie den Vierbeiner lieber zweimal zu viel zurück als einmal zu wenig. Wir haben in unsere Gemeinde auch Menschen, die vielleicht durch traumatische Erlebnisse sehr viel Angst vor den Tieren haben. Nur durch gegenseitige Rücksichtnahme bleibt unsere Gemeinde ein Ort, an dem Landwirtschaft, Tierhaltung und Erholung beim Spaziergang harmonisch miteinander vereinbar sind.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und passen Sie auf.

 

Bis dahin, Ihr Mario Bielarz

[shariff]