[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Tensfeld

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Tensfeld gemäß § 7 i.V.m. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 22.07.2025 die Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans beschlossen. Der Geltungsbereich des Wärmeplans betrifft das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Tensfeld.

Ziel des Verfahrens ist es, die Möglichkeiten der Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien zu prüfen und darzustellen, um einen Beitrag zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung der Gemeinde bis 2040 zu leisten.

Der von dem Planungsbüro plan[neo] GmbH aus Kiel erstellte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf zur Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Tensfeld ist gemäß § 13 Abs. 4 WPG für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 15.06.2026 bis zum 15.07.2026 im Internet veröffentlicht und kann unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden:

www.amt-bornhoeved.de  →  Bürgerservice & Politik  →  Bauleitplanung  →  Kommunale Wärmeplanung

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt ein Exemplar des Entwurfes in der Amtsverwaltung Bornhöved, Am Markt 3, 24610 Trappenkamp, Zimmer A 26, während der folgenden Öffnungszeiten

            montags von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr

            mittwochs, donnerstags und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus. Es können auch Termine außerhalb der o.g. Öffnungszeiten vereinbart werden. Der Termin kann per E-Mail: corinna.steffens@amt-bornhoeved.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04323/9077-62 vereinbart werden.

 

Der kommunalen Wärmeplan umfasst:

– die Ergebnisse der Eignungsprüfung nach § 14 WPG,

– die Ergebnisse der Bestandsanalyse nach § 15 WPG,

– die Ergebnisse der Potenzialanalyse nach § 16 WPG,

– das Zielszenario nach § 17 WPG,

– die Einteilung des beplanten Gebietes in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18 WPG,

– die Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19 WPG sowie

– die Umsetzungsstrategie nach § 20 WPG.

 

Während der Veröffentlichungsfrist können alle Interessierten den Entwurf einsehen und Stellungnahmen abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch an corinna.steffens@amt-bornhoeved.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Amtsverwaltung Bornhöved, Am Markt 3, 24610 Trappenkamp, Zimmer A 26, abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Kommunale Wärmeplanung unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird im Internet unter www.amt-bornhoeved.de zugänglich gemacht und kann dort über die Schaltflächen

→  Bürgerservice & Politik →  Veröffentlichungen und Wahlen →  Amtliche Bekanntmachungen →  Tensfeld →  2026 aufgerufen werden.

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 13 Abs. 4 WPG und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält dessen Absender keine Mitteilung über das Ergebnis.

gez. Dr. Beatrix Klüver
Bürgermeisterin

 

Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung Tensfeld

[shariff]