Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Bornhöved: I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bornhöved vom 09.12.2024
I. Nachtragssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren
für die Abwasserbeseitigung
der Gemeinde Bornhöved
vom 09.12.2024
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz1 und 17 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1, 4 und 6 Abs. 1 – 4, Abs. 5 Satz 1-4, Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein (KAG), der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) und der § 23 Abs. 2 der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bornhöved (Abwassersatzung) in den jeweils zzt. geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 04.12.2025 folgende I. Nachtragssatzung erlassen:
I.
§ 2 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
„Die Zusatzgebühr beträgt je cbm Abwasser 4,44 EUR.“
II.
Diese I. Nachtragssatzung tritt zum 01.Januar 2026 in Kraft.
Bornhöved, 10.12.2025
L. S. gez. Hans Georg Kruse
Bürgermeister


