[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Bornhöved: II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bornhöved, Kreis Segeberg vom 20.06.2021
II. Nachtragssatzung
zur Hauptsatzung
der Gemeinde Bornhöved, Kreis Segeberg
vom 20.06.2021
Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO -) vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.H. 2003, S. 57) zuletzt geändert durch Art. 1 und 5 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 05.02.2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025 Nr. 27) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 04.12.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg vom 10.12.2025 folgende II. Nachtragssatzung für die Gemeinde Bornhöved erlassen:
I.
§ 2 Abs. 2 Nr. 13 wird neu hinzugefügt:
die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a des Baugesetzbuches
II.
§ 7 wird um einen weiteren Absatz ergänzt, so dass der bisherige Text als Absatz 1 gekennzeichnet wird. Absatz 2 wird mit folgender Formulierung neu hinzugefügt:
(2) Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall durch Beschluss die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister mit der Vergabe von Aufträgen über die in § 2 Abs. 2 festgelegten Wertgrenzen hinaus bevollmächtigen.
III.
Diese II. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bornhöved, den 15.12.2025
Hans Georg Kruse (L.S.)
(Bürgermeister)


