I. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Gönnebek über die Erhebung von Abgaben (Benutzungsgebühren) für die Deckung der Kosten der Mitgliedschaft der Gemeinde im Gewässerunterhaltungsverband (Wasser- und Bodenverband) Schwale-Dosenbek vom 21.12.2023
I. Nachtragssatzung zur
Satzung der Gemeinde Gönnebek über die Erhebung von Abgaben (Benutzungsgebühren) für die Deckung der Kosten der Mitgliedschaft der Gemeinde im Gewässerunterhaltungsverband (Wasser- und Bodenverband) Schwale-Dosenbek vom 21.12.2023
Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein – GO -, der §§ 1 Abs. 1, 2. Abs. S. 1 und 7 Abs. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein – KAG -, der §§ 42 Abs. 1 und 43 Abs. 2 des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird in den jeweils zurzeit gültigen Fassungen nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 04.12.2025 folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:
I.
§ 4 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
„(4) Für jede Beitragseinheit werden für die Kosten, die durch die Mitgliedschaft der Gemeinde im Wasser- und Bodenverband entstehen,
13,55 Euro Benutzungsgebühr
erhoben.
Die Benutzungsgebühr ist mit den Beitragseinheiten nach den Absätzen 2 und 3 zu multiplizieren.“
II.
§ 4 Absatz 5 wird neu gefasst:
„Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den festgesetzten Gebühren die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“
III.
Diese I. Nachtragssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Gönnebek, den 18.12.2025
(L.S.)
Knut Hamann
Bürgermeister


