Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Stocksee: I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stocksee vom 19.12.2022
I. Nachtragssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Abgaben
für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Stocksee vom 19.12.2022
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 17 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1, 4 Abs. 1 und 2 und 6 Abs.1-4, Abs. 5 Satz 1-4, Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein sowie § 20 Abs. 2 der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Abgabe von Wasser vom 09.09.2002 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 09.12.2025 folgende I. Nachtragssatzung erlassen:
I.
§ 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
Die Verbrauchsgebühr errechnet sich nach der durch Wasserzähler ermittelten
Wasserentnahme: Sie beträgt 2,00 EUR je m³ entnommenes Wasser.
II.
Diese I. Nachtragssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
Stocksee, den 23.12.2025
(L.S.)
gez. Dirk Jaetzel
Bürgermeister


