Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Tarbek: II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Tarbek
II. Nachtragssatzung
zur Hauptsatzung
der Gemeinde Tarbek, Kreis Segeberg
vom 29.07.2021
Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeinde-ordnung – GO -) vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.H. 2003, S. 57) zuletzt geändert durch Art. 1 Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 25.07.2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025 Nr. 12)) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 03.12.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg vom 15.12.2025 folgende II. Nachtragssatzung für die Gemeinde Tarbek erlassen:
I.
§ 8 erhält folgende Fassung:
„Die den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern zu zahlenden Entschädigungen sind in einer gesonderten Entschädigungssatzung geregelt.“
II.
Die II. Nachtragssatzung tritt rückwirkend zum 22.03.2024 in Kraft.
Tarbek, den 16.12.2025
(L.S.)
Jörn Saggau
(Bürgermeister)


