[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Trappenkamp
I. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung
der Gemeinde Trappenkamp vom 12.12.2024
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 17 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO), der § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 bis 4, Abs. 5 Satz 1 bis 4 und Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG), sowie des § 14 der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Trappenkamp in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 13.11.2025 folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:
I.
§13 wird wie folgt gefasst:
„Für häusliches und gewerbliches Abwasser wird eine einheitliche Gebühr von 3,87 Euro je 1 m³ erhoben“
II.
Diese I. Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.
Trappenkamp, 26.11.2025
_______________________________
Harald Krille
Bürgermeister



