[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung Nr. 2/2026 für das Amt Bornhöved: Bekanntmachung über die Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses

Auf Antrag der Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG vom 07.03.2025 wurde gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der aufgestellte Plan zur 4. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.02.2007 (Az. 750042.1061.1207.001) zur Erweiterung des Kies- und Sandabbaus südlich der Kiesstraße (K 52) in Tensfeld festgestellt.

Planfestgestellt wurden die Flurstücke 24/1, 25, 28/1, 28/2, teilweise 29 und 30 der Flur 1 der Gemeinde und Gemarkung Tensfeld.

Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 07.04.2026 bis einschließlich den 20.04.2026 in der Amtsverwaltung des Amtes Bornhöved, Am Markt 3, 24610 Trappenkamp, Raum A 22 während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus.

Zusätzlich ist die Einsichtnahme des Planfeststellungsbeschlusses über das zentrale Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP-Portal) unter uvp-verbund.de (Bundesland Schleswig-Holstein, Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben) unter folgendem Link möglich:

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=a604abb7-293c-40bc-b26e-b11c50e624ef

Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabenträgerin, den bekannten Betroffenen und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Gegenüber den übrigen Betroffenen gilt der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf der Auslegungsfrist als zugestellt.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, in 24837 Schleswig, schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift der/des Urkundsbeamtin/-en der Geschäftsstelle erhoben werden.

Die Klage muss die/den Kläger/in, die/den Beklagte/-n sowie den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben und die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in einfacher Abschrift beigefügt werden.

Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.

Die Klage kann als pdf-Dokument auch elektronisch über einen sicheren Übermittlungsweg oder versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur per OSCI oder einer dieser in § 4 ERVV genannten ersetzenden Anwendung, eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie unter Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach – EGVP (justiz.de). Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind auf der Internet-seite https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/E/elektrRechtsverkehr/elektronischer_rechtsverkehr_erklaerung.html abrufbar. Anwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, die Klage elektronisch einzureichen.

Bad Segeberg, den 27.03.2026

Kreis Segeberg
Der Landrat
untere Wasserbehörde
als Planfeststellungsbehörde

Az.: IV/32.30/0721.K061-005

Bekanntgemacht durch:
Amt Bornhöved
Der Amtsdirektor

[shariff]