Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte des Amtes Bornhöved (Benutzungsgebührensatzung Obdachlosenunterkünfte)
Aufgrund des §§ 24a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein und § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in den zur Zeit geltenden Fassungen und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 4 Abs. 1 und 2 und 6 Abs.1 – 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein und zur Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft des Amtes Bornhöved in den zur Zeit geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss vom 25.06.2025 folgende Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte des Amtes Bornhöved erlassen:
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