Amtliche Meldung

Änderungen im Fischerei- und Gebührenrecht ab dem 01.10.25

Ab dem 01.10.2025 gibt es folgende Änderunge bei der Entrichtung der Fischereiabgabe: Bei einer örtlichen Ordnungsbehörde oder bei der Außenstelle der Fischereiaufsicht wird eine Verwaltungsgebühr von 8 Euro je Kaufvorgang erhoben. In der Summe aus Abgabe und Gebühr kostet die Fischereiabgabe dann beim Behördenbesuch 18 Euro für ein Jahr. (Hinweis: Diese Verwaltungsgebühr beim Behördenbesuch vor Ort beträgt immer 8 Euro, unabhängig davon, ob die Abgabe nur für ein Jahr oder für mehrere Jahre im Voraus erworben wird.)

Bei der Entrichtung der Fischereiabgabe über den Onlinedienst ändert sich bis zum Jahresende 2025 nichts – es sind 10 Euro Fischereiabgabe pro Jahr zu entrichten.

Ab dem 01.01.2026 beträgt die Höhe der Fischereiabgabe dann 18 Euro zuzüglich einer Verwaltungsgebühr des Landes von 2 Euro (in der Summe also 20 Euro pro Jahr) beim Kauf über den Onlinedienst (40 Euro für zwei Jahre, 60 Euro für drei Jahre, 80 Euro für vier Jahre, 100 Euro für fünf Jahre).

Bei der Entrichtung der Fischereiabgabe in der örtlichen Ordnungsbehörde oder in einer Außenstelle der Fischereiaufsicht fallen wie oben genannt 8 Euro Verwaltungsgebühr an, so dass für die Fischereiabgabe beim Kauf vor Ort 28 Euro pro Jahr zu entrichten sind (48 Euro für zwei Jahre, 68 Euro für drei Jahre, 88 Euro für vier Jahre, 108 Euro für fünf Jahre).

Alle Informationen finden Sie hier:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/F/fischerei/aenderungen_fischereiabgabe?nn=a4d3341f-c262-4a80-895e-22f75adf672f

Bild: pixabay

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