Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses und Einladung der Gemeinde Tensfeld zu einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld hat in ihrer Sitzung am 30.07.2024 die Aufstellung der
10. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet „südwestlich der Ortslage Tensfeld, südlich der Kiesstraße (K 52), westlich der Blunker Landstraße (L 68) und nördlich des Weges Moorblick“
beschlossen. Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt in einem Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB),
Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Ziel der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in dem Plangebiet.
Die Öffentlichkeit soll am
Dienstag, 22.07.2025 um 19:00 Uhr (vor der Sitzung der Gemeindevertretung)
in Uns Huus, Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
über die Planung und deren Auswirkungen informiert werden. Es besteht im Rahmen dieser Veranstaltung Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern.
Ich lade alle Interessierten ein, an dieser Informationsveranstaltung teilzunehmen.
Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs der Planung:
Trappenkamp, den 08.07.2025
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Für die Gemeinde Tensfeld bekannt gemacht: Amt Bornhöved Der Amtsdirektor Am Markt 3 24610 Trappenkamp Im Auftrage |
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