Amtliche Meldung

Bürgerportal 2.0

Das tägliche Leben wird immer digitaler. Viele Dinge können die Menschen bereits bequem von zu Hause aus erledigen.

Verwaltungsleistungen sind jedoch meistens noch mit einem Besuch im Rathaus verbunden. Im Jahr 2017 wurde das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verabschiedet. Es wurden knapp 600 zu digitalisierende Verwaltungsleistungen identifiziert.

Um den Zugang zu Online-Leistungen zu erleichtern, hat das Amt Lensahn bereits im Jahr 2021 das sogenannte Bürgerportal eingeführt. Das Bürgerportal ist eine Plattform für Bürgerinnen und Bürger und bietet den digitalen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen und Angeboten der digitalen Daseinsvorsorge. Sie können damit täglich rund um die Uhr sowie von jedem beliebigen Ort aus, ihre Anliegen online klären. Über einen personalisierten Account können zahlreiche Behördendienstleistungen in Anspruch genommen und beantragt werden.

Jetzt ist das Bürgerportal in seiner zweiten Version an den Start gegangen. Das Layout wurde verändert und Kategorien gebildet sowie die Suche erleichtert!

Viele Verwaltungsleistungen können sie daher jetzt schon online beantragen, weitere Leistungen werden folgen.

Ebenso wurden drei Blöcke

  • Aktuelles
  • Mitreden
  • Informieren

gebildet. Unter „Aktuelles“ können Sie z.B ihre Briefwahlunterlagen online beantragen, unter „Mitreden“ finden Sie u.a. den Mängelmelder und unter „Informieren“ können sie Einblicke in das Ratsinformationssystem erhalten.

Für die Nutzung einiger Dienste benötigen sie aus datenschutzrechtlichen Gründen ein sogenanntes Servicekonto, das sie auch über das Bürgerportal beim Land Schleswig-Holstein beantragen können.

Selbstverständlich können sie auch weiterhin ihr Anliegen persönlich im Rathaus bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbringen.

Das Bürgerportal des Amtes Lensahn erreichen Sie über

www.amt-lensahn.digital oder über unsere Homepage www.lensahn.de

 

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