Amtliche Meldung

eingeschränkter Zutritt zum Rathaus Lensahn

Einschränkung des öffentlichen Zugangs zum Rathaus und der gemeindlichen Liegenschaften

Aufgrund der aktuellen Situation und nach Beschluss der Landesregierung schränkt die Amts-/Gemeindeverwaltung Lensahn den Zutritt zum Rathaus gemäß 3-G Regel ab Montag, den 22.11.2021 bis auf Weiteres ein.

Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete –3-G Regel– Besucherinnen und Besucher der Amts-/Gemeindeverwaltung Lensahn erhalten Zutritt.  Ausgenommen sind Kinder unter sieben Jahren und minderjährige Schüler, die regelmäßig getestet werden. Antigen-Schnelltests dürfen in der Regel nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden. Nachweise sind bei Zutritt vorzulegen.

Bitte benutzen Sie die Klingel rechts neben der Eingangstür.

Öffnungszeiten der Amts-/Gemeindeverwaltung Lensahn
Mo. Di., Do. Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr

Davon betroffen sind auch die Lensahner Wasserbetriebe, die Energiebetriebe Amt Lensahn und die Lesehalle.

Bitte beachten sie die aktuellen Nachrichten und Informationen auf der Internetseite des Amtes Lensahn unter www.lensahn.de.

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