Amtliche Meldung

Hinweis zur Bekanntmachung Satzung der Gemeinde Bornhöved über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortszentrum“

Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Bornhöved

Hinweis zur Bekanntmachung
Satzung der Gemeinde Bornhöved über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortszentrum“

 

Hiermit wird die erneut beschlossene Sanierungssatzung gemäß § 143 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 68 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) bekannt gemacht. Gemäß § 69 LVwG in Verbindung mit § 214 Abs. 4 BauGB tritt die erneut beschlossene Satzung rückwirkend zum 27.01.2022 in Kraft.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und der in § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Bornhöved unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden ist.

Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) bezeichneten landesrechtlichen Vorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Bornhöved unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Auf die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB wird hingewiesen. Diese können – neben anderen einschlägigen Vorschriften – und der Sanierungssatzung einschließlich Anlage von jedermann während der allgemeinen Dienstzeit in der Amtsverwaltung Bornhöved, Am Markt 3, 24610 Trappenkamp, eingesehen werden.

Bornhöved, den 25.08.2025

gez. Hans Georg Kruse
Bürgermeister

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.