III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Stocksee, Kreis Segeberg vom 20.05.2021
Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Stocksee
III. Nachtragssatzung
zur Hauptsatzung der Gemeinde Stocksee, Kreis Segeberg vom 20.05.2021
Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO -) vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.H. 2003, S. 57) zuletzt geändert durch Art. 1 und 5 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 05.02.2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025 Nr. 27)) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.07.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg vom 28.07.2025 folgende III. Nachtragssatzung für die Gemeinde Stocksee erlassen:
I.
2 Abs. 2 Nr. 9 wird wie folgt gefasst:
die Vergabe von Aufträgen bis zu einem Wert von 30.000,00 EUR
II.
4 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
Gemeindeausschuss
Zusammensetzung:
7 Mitglieder, davon mindestens 4 Gemeindevertreterinnen bzw. Gemeindevertreter und bis zu 3 Bürgerinnen und Bürger, die der Gemeindevertretung angehören können
Aufgabengebiet:
- Haushalts- und Finanzwesen;
- Grundstücksangelegenheiten;
- Steuern und Abgaben;
- Prüfung des Jahresabschlusses;
- Sport- und Jugendförderung;
- Senioren;
- Fremdenverkehr;
- Bauleitplanung;
- Hoch- und Tiefbaumaßnahmen;
- bauliche Unterhaltung von Liegenschaften
III.
4 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
(2) Zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern und Ausschussvorsitzenden können auch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können (bürgerliche Ausschussmitglieder).
IV.
6 Abs. 2 wird neu hinzugefügt:
Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall durch Beschluss die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister mit der Vergabe von Aufträgen über die in § 2 festgelegten Wertgrenzen hinaus bevollmächtigen
V.
Diese III. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Stocksee, den 30.07.2025
L. S.
Dirk Jaetzel
(Bürgermeister)
Bekanntgemacht über die Internetseite des Amtes Bornhöved am 31.07.2025.
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