Amtliche Meldung

Kinderzuschlag – was war das nochmal?

Möglichkeiten staatlicher Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen.

Was ist der Kindergeldzuschlag?

Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern zusätzlich zum Kindergeld vom Staat den Kinderzuschlag erhalten. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 250 Euro monatlich pro Kind. Er wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, muss aber gesondert bei der Familienkasse beantragt werden. Der Zuschlag wird für 6 Monate bewilligt und muss dann neu beantragt werden.

Schul- oder KiTa-Ausflüge, Schulmaterialien oder Mittagsverpflegung im Hort können zusätzlich bezuschusst werden. Von KiTa-Gebühren kann unter Umständen eine komplette Befreiung erfolgen.

Voraussetzungen für Kinderzuschlag

  • Das Kind lebt im eigenen Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Es wird Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) bezogen.
  • Das Bruttoeinkommen der Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
  • Der Kinderzuschlag würde zusätzlich zum Einkommen (und evt. Wohngeld) den Lebensunterhalt sicherstellen.

Wo kann ich berechnen, ob ich einen Anspruch habe?

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kiz-lotse

Diese Info gerne weitergeben.

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.