Amtliche Meldung

Regelmäßige Reinigung von Regeneinläufen und Rinnsteinen

Die Grundstückseigentümer in Büchen werden an ihre Pflicht erinnert, die Rinnsteine und Regeneinläufe regelmäßig zu reinigen und sauber zu halten. Ausgenommen sind die Grundstücke in der Möllner Straße und Lauenburger Straße. Die regelmäßige Reinigung ist notwendig, um den Abfluss des Regenwassers zu gewährleisten. Starkregen-Ereignisse haben gezeigt, wie wichtig ein ungehindertes Abfließen des Wassers ist, um Überschwemmungen zu vermeiden. Sie finden die „Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen“ unter www.amt-buechen.eu unter der Rubrik „Verwaltung und Politik/Orts- und Verbandsrecht“.

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