Amtliche Meldung

Satzung der Gemeinde Bornhöved über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortszentrum“

Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Bornhöved

Satzung der Gemeinde Bornhöved über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortszentrum“

Aufgrund des § 142 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie § 214 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBL. 2023 I Nr. 394) i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBL. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 05.02.2025 (GVOBL. 2025, S. 27), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved vom 10.07.2025 folgende Satzung erlassen:

§ 1
Festlegung des Sanierungsgebietes

Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Ortszentrum“.

§ 2
Räumlicher Geltungsbereich

  1.  Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan (Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Ortszentrum“, Stand 17.06.2021) abgegrenzten Flächen. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt und kann von jedermann während der allgemeinen Dienstzeit in der Amtsverwaltung Bornhöved, Am Markt 3, 24610 Trappenkamp, eingesehen werden.
  2. Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegung Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese soweit die Bestimmung dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

§ 3
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im „umfassenden Verfahren“ durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156 a BauGB finden Anwendung.

§ 4
Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

 

§ 5 Inkrafttreten 

Diese Satzung tritt gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 27.01.2022 in Kraft.

 

Bornhöved, den 25.08.2025

L.S.

gez. Hans Georg Kruse

(Bürgermeister)

Sanierungsgebiet – Lageplan Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.