Amtliche Meldung

Wahlbekanntmachung

Amt Jevenstedt,  Jevenstedt, 11.04.2022

Der Amtsdirektor
als Gemeindewahlbehörde

Wahlbekanntmachung

  1. Am Sonntag, den 08. Mai 2022, findet die Wahl zum 20. Schleswig-Holsteinischen Landtag statt.
    Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
  2. Die Gemeinden Brinjahe, Embühren, Haale, Hamweddel, Hörsten, Luhnstedt, Schülp b. Rendsburg und Stafstedt bilden je einen Wahlbezirk. Die Gemeinden Jevenstedt und Westerrönfeld bilden je 3 Wahlbezirke. Die Wahlräume werden wie folgt eingerichtet:
    Gemeinde Brinjahe: Feuerwehrgerätehaus, Hauptstraße 2b,
    Gemeinde Embühren: Dörpshus, Freudenberger Weg 8,
    Gemeinde Haale: Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 10,
    Gemeinde Hamweddel: Feuerwehrgerätehaus, Dorfstraße 15,
    Gemeinde Hörsten: Wohnung des Bürgermeisters Groenewold, Im Dorfe 16,
    Gemeinde Jevenstedt, Wahlbezirk 001: Schule am Ochsenweg, Neue Schulstraße 13,
    Gemeinde Jevenstedt, Wahlbezirk 002: Möhl’s Gasthof, Dorfstraße 12,
    Gemeinde Jevenstedt, Wahlbezirk 003: Ev. Gemeindehaus, Meiereistraße 7,
    Gemeinde Luhnstedt: Gemeindezentrum, Schoolstraat 14,
    Gemeinde Schülp b. Rendsburg      : Sportheim Schülp, Am Sportplatz 3,
    Gemeinde Stafstedt: Alte Schule, Günther-Fielmann-Platz 7,
    Gemeinde Westerrönfeld, Wahlbezirk 001: Schule am Ochsenweg, Am Sportplatz 4,
    Gemeinde Westerrönfeld, Wahlbezirk 002: Kommunaler Kindergarten, Am Busbahnhof 14b,
    Gemeinde Westerrönfeld, Wahlbezirk 003: Alfred-Roth-Stiftung, Grüner Steg 3.
    Die Einteilung der Gemeinden Jevenstedt und Westerrönfeld in Wahlbezirke ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich.In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis 16.04.2022 übersandt worden sind, sind der Wahlkreis, der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die beiden Briefwahlvorstände des Amtes Jevenstedt treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:30 Uhr im Sitzungsraum der Verwaltungsstelle Westerrönfeld, Dorfstraße 60, 24784 Westerrönfeld, sowie im Sitzungsraum der Verwaltungsstelle Jevenstedt, Meiereistraße 5, 24808 Jevenstedt, zusammen.
  3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
    Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
    Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
    Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab,dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
    und die Zweitstimme in der Weise,

    dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einem Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

    Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

  4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
  5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist.
    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises oder
    b) durch Briefwahl
    teilnehmen.
    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlbehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18:00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.
  6. Jeder Wahlberechtiget kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 6 Abs. 4 des Landeswahlgesetzes).Ein Wahlberechtiger, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht.Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Im Auftrag
Kim Häusgen

Anlage:
Die Gemeinde Jevenstedt ist in drei Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 001 (Schule am Ochsenweg, Neue Schulstraße 13)
Am Barbüschen I, Am Barbüschen II, Am Ring, Am Sportplatz, Birkenweg, Dorfstraße, Gerstenweg, Haferkoppel, Heisch, Hölln, Im Winkel, Kurze Straße, Neue Schulstraße, Poststraße, Reuterweide, Roggenkoppel, Rotdornallee, Schülper Straße, Tilage, Up de Loh, Wühren, Zur alten Mühle.

Wahlbezirk 002 (Möhl’s Gasthof, Dorfstraße 12)
Alte Schulstraße, Am Ehrenmal, Bankstraße, Barkhorn, Dammstedt, Dammstedter Weg, Grüner Weg, Hasenstraße, Heidkoppel, Hörn, Kattsheide, Kattsheider Weg, Kolshorn, Kreuzkoppel, Nienkattbeker Schulweg, Nienkattbeker Schweiz, Nienkattbeker Straße, Nienkamp, Nienlanden, Pollhorn, Sandgang, Sandkoppel, Schwarzer Weg, Spannan, Wischhof, Zur Kattbek.

Wahlbezirk 003 (Ev. Gemeindehaus, Meiereistraße 7)
Altenkattbek, Am Altenheim, Am Damm, Am Pollhorngraben, An Diek, Barkhorner Heide, Bäckergang, Boistedt, Bramkamp, Bramkamper Weg, Christianshöh, Diekgraben, Doktorweg, Hehnkamp, Hennstedt, Im Bogen, Itzehoer Chaussee, Jevenstedter Feld, Jevenstedter Teich, Kühlensitz, Kühlken,  Meiereistraße, Mühlenstraße, Ole Bahndamm, Schevenbrügge, Schwabe, Schwaber Straße, Steinwedel, Teichweg, Tinnstücken, Tinnstückenweg, Uns Huskoppel.

Die Gemeinde Westerrönfeld ist in drei Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 001 (Schule am Ochsenweg, Am Sportplatz 4)
Am Helenenhof, Am Judenfriedhof, Am Tunnel, Birkenweg, Danziger Weg, Friedrich-Hebbel-Straße, Fritz-Reuter-Straße, Ginsterweg, Gorch-Fock-Weg, Graf-Luckner-Weg, Heidekamp, Helenenkoppel, Itzehoer Chaussee, Jakob-Rohwer-Straße, Kanalallee, Kanonierstraße, Kurze Straße, Marienweg, Meesdiek, Musketierstraße, Ostlandstraße, Pahlstraße, Plirup, Pommernweg,     Rönneykoppel, Rudolf-Kinau-Straße, Schanzenstraße, Schlesienweg, Westpreußenweg.

Wahlbezirk 002 (Kommunaler Kindergarten, Am Busbahnhof 14b)
Ahornweg, Am Busbahnhof, Am Glockenturm, Am Kindergarten, Am Sportplatz, An der Schule, Bahnhofstraße, Dorfstraße teilw. (Kanalallee bis Schmiedestraße), Eichenallee teilw. (Dorfstraße bis Lindenallee), Erikastraße, Heischstraße, Heischwinkel, Hermann-Löns-Straße, Johann-Peters-Straße, Kanalweg, Lindenallee, Lerchenstraße, Möhlendieken, Moorweg, Över de Heid,     Rolandskoppel, Theodor-Storm-Straße.

Wahlbezirk 003 (Alfred-Roth-Stiftung, Grüner Steg 3)
Achtern Knick, Am Ehrenhain, Dorfstraße teilw. (Schmiedestraße bis Ende), Eichenallee teilw. (Lindenallee bis Jevenstedter Straße), Eichenhof, Fasanenweg, Grüner Steg, Hafenstraße, Hasenkamp, Hökerkoppel, Hog`n Dor, Igelpfad, Jevenstedter Straße, Kleeverhof, Kuheidsberg, Langenfelde, Lagenweg, Saan Sick, Sandkoppel, Schmiedestraße, Seyn, Steebrack, Verbindungsstraße.

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