[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Bornhöved:

Bekanntmachung des Beschlusses eines Bebauungsplans für die Gemeinde Bornhöved:
Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 der Gemeinde Bornhöved für das Gebiet „südlich der Straße „Am Ackerhorst“, westlich und nördlich der Gemeindegrenze nach Tarbek und östlich des Betriebsgeländes der Firma Holz Ruser an der Segeberger Landstraße (Entwicklung eines Solarparks)“

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 04.12.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 für das Gebiet „südlich der Straße „Am Ackerhorst“, westlich und nördlich der Gemeindegrenze nach Tarbek und östlich des Betriebsgeländes der Firma Holz Ruser an der Segeberger Landstraße (Entwicklung eines Solarparks)“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegt der mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan zugrunde.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 28 tritt mit Beginn des 05.05.2026 in Kraft.

Alle Interessierten können den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Bornhöved, Am Markt 3, 24610 Trappenkamp, Zimmer A 28, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan ins Internet unter der Adresse www.amt-bornhoeved.de eingestellt.

Das vollständige Dokument finden Sie unter folgendem Link.

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