Erneuerung der Fahrbahn der Landesstraße L 69 in der Ortsdurchfahrt Gnissau

Das Land Schleswig-Holstein plant die Erneuerung der Fahrbahn der Landesstraße 69 (L 69) in der Ortsdurchfahrt Gnissau. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Zur Vorbereitung der Planung werden im Zeitraum vom 5. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 vermessungstechnische Vorarbeiten, landschaftspflegerische Bestandsaufnahmen sowie Boden- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt.

Hierfür ist das zeitweise Betreten einzelner Grundstücke entlang der L 69  erforderlich. Die Arbeiten umfassen unter anderem Vermessungen, Kartierungen von Flora und Fauna sowie Bohrungen und Grundwassermessungen. Temporäre Beeinträchtigungen werden auf das notwendige Maß beschränkt; Bohrstellen werden ordnungsgemäß wieder verfüllt.

Die Maßnahmen erfolgen auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (§ 39a StrWG) und liegen im öffentlichen Interesse. Etwaige durch die Vorarbeiten entstehende Vermögensnachteile werden entschädigt.

Ansprechpartnerin bei Rückfragen zu betroffenen Grundstücken ist Frau Stender vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (Tel. 0451/371-2183).

2025_12_12 Bet L 69 OD Gnissau
[shariff]