[Amtlicher Beitrag] Info zur Bauausschusssitzung vom 12.03.2026

Hallo,

im gestrigen Bauausschuss wurde die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen. Wichtig ist mir dabei eine klare Einordnung:
Mit diesem Beschluss ist keine Baugenehmigung erteilt worden. Wir schaffen damit zunächst lediglich die planungsrechtliche Grundlage, um offene Fragen fachlich prüfen zu lassen und belastbare Antworten von Gutachtern und Behörden zu erhalten. Erst auf dieser Grundlage kann später verantwortungsvoll entschieden werden.

Das Thema Windpark bewegt viele Menschen in unsere Gemeinde mit Zustimmung wie auch mit Kritik. Die Gemeindevertretung nimmt diese unterschiedlichen Stimmen ernst und kann manche Bedenken nachvollziehen. Die Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen.

Ich habe im Ausschuss einen Punkt angesprochen, den ich gerne hier auch für alle, die nicht teilnehmen konnten einstellen.

„Ich möchte einen Punkt ganz nüchtern ansprechen: unsere Haushaltslage.

Wir sind eine Fehlbedarfsgemeinde. Das bedeutet, wir können unseren Haushalt aus eigenen Einnahmen strukturell nicht ausgleichen und sind auf Zuweisungen angewiesen. Unsere Spielräume sind seit Jahren eng und sie werden nicht größer.

Gleichzeitig steigen unsere Pflichtausgaben: Umlagen, Energie- und Baukosten, Unterhaltungsaufwand für Infrastruktur, Brandschutz.

Diese Aufgaben können wir nicht abwählen.

Wenn wir keine zusätzlichen Einnahmequellen erschließen, bleibt uns auf Dauer nur weiterer Konsolidierungsdruck. Das heißt konkret: Investitionen verschieben/versagen, Standards reduzieren oder Abgaben erhöhen.

Der Windpark ist deshalb nicht nur eine energiepolitische Frage. Er ist auch eine haushaltspolitische Frage. Er wäre eine der wenigen realistischen Möglichkeiten, unsere eigene Einnahmesituation nachhaltig zu verbessern und unsere Handlungsfähigkeit zu sichern. Am Ende müssen wir verantwortungsvoll abwägen, zwischen Landschaft, Anwohnerinteressen und der finanziellen Zukunft unserer Gemeinde. Aber die finanzielle Realität gehört zu dieser Abwägung dazu.

Schon die Vorbereitungen, die planungsrechtliche Grundlage für den Betrieb von WKA zu schaffen, stößt in der Bevölkerung auf ein geteiltes Echo. Die Gemeindevertretung hört diese Stimmen und kann den teilweise an den Tag gelegten Widerstand auch in einigen Punkten nachvollziehen. Das Projekt findet insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinde Zustimmung durch die Gemeindevertretung. Die 0,2 ct je KWh entsprechen, je nach angenommener vergütungsfähiger Einspeisung, pro WKA bis zu 45.000,- EUR/p.a. Selbst wenn man mit rund 70 % dieses Betrages als vorsichtige Annahme rechnet, wäre eine Anhebung der Grundsteuer B auf über 1.000 % erforderlich, um vergleichbare Einnahmen zu erzielen. Selbst mit diesen Erträgen kann die Gemeinde ihren Haushalt nicht vollständig ausgleichen.

Nichtsdestoweniger stellen diese Zahlungen einen wichtigen Bestandteil der Gemeindefinanzierung dar. Nach §76 ist die Gemeinde verpflichtet, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel aus Entgelten für ihre Leistungen und im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit sonstige Einnahmen nicht ausreichen, zu welchen die vorgenannte finanzielle Beteiligung zählt. Auch bei der Verwirklichung eines Windparks wird die Gemeinde zur Anhebung der Steuern genötigt sein, jedoch in wesentlich geringerem Umfang. Die Gemeindevertretung macht sich die Abwägung in der Angelegenheit nicht leicht, möchte langfristig aber die Einwohner vor immer weiter und sehr erheblich steigenden Grundsteuern schützen. Wir sehen hier die Möglichkeit, einen signifikanten Beitrag zur Finanzierung der Gemeinde einwerben zu können“.

Ein weiterer Beschluss betrifft die Radweglücke  Kasseedorf – Eutin. Wir wollen versuchen, diese mit einer 100%-Förderung des Landes zu schließen. Das ist grundsätzlich eine sehr erfreuliche Perspektive. Allerdings übernimmt das Land beispielsweise nur 12 % der Planungskosten. Sollten die tatsächlichen Kosten darüber liegen oder zusätzliche Ausgaben, etwa für Grundstückserwerb  entstehen, können wir als Gemeinde hierfür keine eigenen Mittel bereitstellen.

Zur WC-Anlage in der Schulscheune: Hier wurde eine Sanierung im notwendigsten Umfang (max 1.000 €) beschlossen. Hintergrund ist die laufende Haushaltskonsolidierung. Wir müssen grundsätzlich prüfen, ob wir uns dauerhaft zwei Bürgerbegegnungsstätten leisten wollen, können tun wir das nicht. Sollte es perspektivisch zu einer Umnutzung oder einem Verkauf des „Kiek In“ kommen, müssten die Sanitärräume in der Schulscheune barrierefrei hergestellt werden.

Zu dem Punkt der Änderung der Abrundungssatzung werde ich noch einen extra Beitrag heraus geben.

Die Gemeindevertretung wägt all diese Themen sorgfältig ab. Entscheidungen fallen nicht leicht, aber sie müssen verantwortungsvoll und mit Blick auf die langfristige Zukunft unseres Dorfes getroffen werden.

Bis dahin, Ihr Mario Bielarz

 

[shariff]