Schneeräumpflicht beachten
Aufgrund der aktuellen Wetterlage weisen wir auf den Winterdienst hin, der durch Anliegerinnen und Anlieger durchzuführen ist:
Schnee und Eis muss auf Geh- und Radwegen entfernt werden und so zwischen Fahrbahn und Gehweg abgelagert werden, dass weder Fußgänger noch der Straßenverkehr gefährdet wird.
Der Schnee darf dabei NICHT auf Fahrbahnen geschippt werden. Gestreut werden soll mit abstumpfenden Materialien wie Sand oder Split. Salz darf nur dann verwendet werden, wenn durch abstumpfende Mittel bei besonderen Wetterverhältnissen keine ausreichende Wirkung erzielt werden kann (z.B. Eisregen) oder besondere örtliche Verhältnisse den Einsatz gebieten (z.B. Treppen, Steigungen, Rampen, Brückenaufgänge und -abgänge).
Der Winterdienst muss beispielsweise in Büchen zwischen 07.00 und 20.00 Uhr unverzüglich nach Entstehung, samstags ab 08.00 Uhr und sonntags ab 09.00 Uhr geleistet werden.
Bitte prüfen Sie die aktuellen Regelungen Ihrer örtlichen Straßenreinigungssatzung. Sie finden diese auf der Homepage des Amtes unter www.amt-buechen.de/unser-amt/orts-und-verbandsrecht
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