Amtliche Meldung

Osterfeuer anmelden

Das Abbrennen von Osterfeuern hat eine lange Tradition. Damit Sie den Abend unbeschwert genießen können, beachten Sie bitte folgende Sicherheitsregeln: Es ist genügend Sicherheitsabstand einzuhalten zu Gebäuden, Wäldern, öffentlichen Verkehrsflächen und Wohngebieten. Sperrmüll, behandeltes Holz, Reifen, Plastikteile oder sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. Der Einsatz von Brandbeschleunigern als Hilfsmittel für das Anzünden ist verboten. Erst an dem Tag, an dem das Feuer entzündet werden soll, darf das Material aufgeschichtet werden. Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten. Es ist daher darauf zu achten, dass die Erreichbarkeit für Lösch- und Rettungsfahrzeuge gesichert bleibt. Das Osterfeuer ist vorher bei der örtlichen Ordnungsbehörde im Bürgerhaus unter 04155/8009-230 oder -255 anzumelden. Die Weitermeldung an Feuerwehr und Polizei erfolgt durch die Ordnungsbehörde.

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.